Der Aachener Jugendring e.V. (AJR) ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von 17 Jugendverbänden und – organisationen in Aachen. Unter Wahrung der Eigenständigkeit der Mitglieder werden gemeinsame Interessen in der Öffentlichkeit vertreten und Jugendarbeit gefördert.
Der AJR ist politisch und konfessionell unabhängig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Seit Gründung im Jahr 1948 sind die Grundlagen der Zusammenarbeit im AJR gegenseitige Achtung und demokratische Grundsätze.
Der AJR fördert, koordiniert und regt gemeinsame Aktivitäten in zahlreichen Handlungsfeldern an. Der AJR vertritt die Interessen seiner Mitglieder und die Anliegen junger Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden. Hierbei mischt er sich in politische Prozesse ein und gestaltet die Jugendpolitik aktiv mit.
Zentrale Aufgaben der Aachener Jugendrings e.V. sind:
- Förderung des Verständnisses und der Begegnung von jungen Menschen
- Beratung seiner Mitglieder und anderer Jugendorganisationen
- Anregung, Planung und ggf. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Förderung von Kooperationen seiner Mitglieder untereinander und mit anderen Organisationen der Jugendarbeit wie auch mit Schulen und kulturellen Einrichtungen
- Trägerschaft und Betreiben der städtischen Einrichtung für Jugendzelten.
- Vertreten der Interessen der Mitgliedsverbände sowie die junger Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber gesellschaftlichen Gremien und Gruppen, u.a. von Politik und Verwaltung
- Unterstützung bei und Förderung von politischen und sozialen Bildungsaufgaben und außerschulischen Bildungsangeboten
- Die Rahmenbedingungen für die Jugendverbandsarbeit und die Jugendarbeit insgesamt mitzugestalten und abzusichern
- Förderung anerkannter freier Träger und Initiativen der Jugendarbeit in Aachen und seiner Mitgliedsverbände u.a. durch Bezuschussungen für jugendpflegerische Aktivitäten nach Positionen des z.Zt. gültigen Stadtjugendplans zur Zweckerfüllung u.a. der hierfür von der Stadt Aachen bereitgestellten Pauschalmittel
Mitgliedschaft
Mitglied im AJR kann jede Jugendorganisation (Dachorganisation) und die in einem Erwachsenenverband nach eigener Ordnung arbeitende Jugendgruppe (Dachorganisation) werden, sofern sie mindestens 30 Jugendliche regelmäßig in ihrer Jugendarbeit erfasst, entsprechende Aktivitäten der Jugendlichen nachweisen kann und die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte anerkennt.
Dachorganisationen können insoweit Mitglied werden, als sie Unterorganisationen vertreten, die nicht unmittelbar Mitglied des Aachener Jugendrings sind.
Die Aufnahme muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Die Organe des AJR sind:
- Vollversammlung – tritt alle zwei Jahre zusammen
- Hauptausschuss – bestehend aus Vorstand und Delegierte der Verbände
- Vorstand – setzt sich zusammen aus: Vorsitzende*r, zwei Stellvertreter*innen, Geschäftsführer*in sowie drei Beisitzer*innen
Für bestimmte Aufgaben/Themen können befristet Arbeitsausschüsse eingesetzt werden.