Position 04 – Jugendbegegnung in der Städtepartnerschaft

4.1 Förderungsabsicht

Die Stadt Aachen unterhält zu ihren Partnerstädten besondere intensive Beziehungen. Um die dahinterstehenden Ideen an die junge Generation heranzutragen, werden Begegnungen zwischen Jugendgruppen dieser Städte gesondert gefördert.

4.2 Förderungsbedingungen

Zur Durchführung der Städtepartnerschaft ist eine angemessene Vorbereitung erforderlich. Das gilt insbesondere für die Gruppen und Teilnehmer, die zum ersten Mal an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen.

Förderungssatz

  • Bei Maßnahmen in Aachen 4,40 € / Tag und Teilnehmer einschließlich bis zu einer gleichen Anzahl ausländischer Teilnehmer.
  • In begründeten Einzelfällen können abweichend vom vorstehenden Regelfall mehr ausländische Teilnehmer gefördert werden.
  • Bei Maßnahmen in einer Partnerstadt pro Tag und Aachener Teilnehmer 4,90 €.
  • Fahrtkosten: 10%iger Zuschuss zu den günstigsten Fahrtkosten.
  • Mindestdauer: 3 Tage
  • Förderungsdauer: Bis 21 Tage

Mindestalter der Teilnehmer

  • 12 bis 21 Jahre (bis 27 Jahre, wenn noch in Ausbildung oder arbeitslos oder aber in begründeten Einzelfällen).

Zahl der geförderten Betreuer

  • Bis zu jeweils 6 Teilnehmer 1 Betreuer, ab 24 Teilnehmer zusätzlich zu den Betreuern 1 Maßnahmeleiter, bis zu 12 Teilnehmer bei begründetem Bedarf jeweils 1 Helfer zusätzlich.

Mindestteilnehmerzahl

  • 4 Aachener Teilnehmer zuzüglich 1 Betreuer

Vorbereitungskosten

  • Zu den Kosten einer angemessenen Vorbereitung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 %‚ höchstens 76,70 €‚ gewährt.

4.3 Antrag

Vordruck der bewilligenden Stelle.

Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme. Werden Zuschüsse des Landes oder des Bundes in Anspruch genommen, so gelten auch für den Antrag an die Stadt Aachen die jeweiligen Fristen des Landes oder des Bundes.

Dem Antrag sind beizufügen

  • Konzeption über die Vorbereitung,
  • vorläufiges Programm,
  • bei Maßnahmen im Ausland ein ins Deutsche übersetztes Einladungsschreiben der Partnergruppe.

4.4 Nachweispflicht

Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.

4.5 Verwendungsnachweis

Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf dem Vordruck der bewilligenden Stelle. Soweit Fahrtkosten abgerechnet werden, ist eine Bescheinigung über den günstigsten Eisenbahntarif beizufügen.

Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.