Position 03 – Internationale Jugendbegegnung und Jugendaustausch

3.1 Förderungsabsicht

Die Maßnahmen sollen jungen Menschen aus Aachen die Möglichkeit geben, in intensivem Umgang mit ausländischen jungen Menschen die gesellschaftlichen und kulturellen Eigenarten des Partnerlandes zu erfahren.

Abweichend von Ziffer 0.1 sind nach § 75 KJHG anerkannte Träger ohne Rücksicht auf ihren Sitz antragsberechtigt.

Gefördert werden nur Teilnehmer, die ihren Wohnsitz in Aachen haben. Ausnahmen sind möglich für Teilnehmer, die in unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden niederländischen oder belgischen Gemeinden wohnen (Kelmis, Raeren, Vaals, Wittem, Bocholtz, Simpelveld, Heerlen, Kerkrade, Plombieres).

Eine Förderung von Betreuern auswärtiger Träger ist in entsprechender Anwendung des nachstehenden Schlüssels – bezogen auf die in Aachen wohnhaften Teilnehmer – möglich, soweit nicht eine Förderung aus Mitteln des Stadtjugendplanes am Trägersitz erfolgt.

3.2 Förderungsbedingungen

Zur Durchführung einer Jugendbegegnung ist eine angemessene Vorbereitung erforderlich.

Förderungssatz

  • 3,40 € / Tag und Teilnehmer bei Maßnahmen im Inland. Der Fördersatz wird auch für eine gleiche Anzahl ausländischer Teilnehmer gewährt.
  • In begründeten Einzelfällen können abweichend vom vorstehenden Regelfall mehr ausländische Teilnehmer gefördert werden.
  • 3,90 € / Tag und Aachener Teilnehmer bei Maßnahmen im Ausland.
  • Fahrtkosten: Bei Maßnahmen in Europa erhält die Aachener Gruppe einen 10%igen Zuschuss zu den günstigsten Fahrtkosten.
  • Mindestdauer: 4 Tage
  • Förderungsdauer: Bis 21 Tage

Mindestalter der Teilnehmer

  • 14 bis 21 Jahre (bis 27 Jahre, wenn noch in der Ausbildung oder arbeitslos oder aber in begründeten Einzelfällen).

Zahl der geförderten Betreuer

  • Bis zu jeweils 6 Teilnehmer 1 Betreuer, ab 24 Teilnehmer zusätzlich zu den Betreuern 1 Maßnahmeleiter, bis zu 12 Teilnehmer bei begründetem Bedarf jeweils 1 Helfer zusätzlich.

Mindestteilnehmerzahl

  • 4 Aachener Teilnehmer zuzüglich 1 Betreuer

Vorbereitungskosten

  • Zu den Kosten einer angemessenen Vorbereitung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 %, höchstens 76,70 €‚ gewährt.

3.3 Antrag

Vordruck der bewilligenden Stelle.

Antragsfrist: 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Werden Landeszuschüsse in Anspruch genommen, so gelten die Fristen des Landes, auch für die Vorlage des Antrages an die Stadt Aachen.

Dem Antrag sind beizufügen

  • die Konzeption über die Vorbereitung der Teilnehmer,
  • ein vorläufiges Programm der Begegnung,
  • bei Maßnahmen im Ausland ein ins Deutsche übersetzte Einladungsschreiben der Partnergruppe.

3.4 Nachweispflicht

Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.

3.5 Verwendungsnachweis

Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf dem Vordruck der bewilligenden Stelle. Bei Abrechnung eines Fahrtkostenzuschusses ist außerdem eine Bescheinigung des günstigsten Eisenbahntarifs beizufügen.

Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.