Seit 1996 werden vom Aachener Jugendring jugendpflegerische Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe nach den Regeln des Stadtjugendplanes bezuschusst. Die Richtlinien des Stadtjugendplan Aachen (Stand 2012) können hier als PDF heruntergeladen werden.
Mit der Zusammenstellung der Anträge und ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Positionen wollen wir den Zugang zu den Mitteln des Stadtjugendplans erleichtern. Die folgenden Positionen werden durch den Stadtjugendplan gefördert:
Position 01 Aus- und Fortbildung für Jugendgruppenleiter und pädagogische Kräfte in der Jugendarbeit
Position 02 Freizeiten, Fahrten, Lager, Wanderungen
Position 03 Internationale Jugendbegegnung und Jugendaustausch
Position 04 Städtepartnerschaft
Position 05 EUREGIO
Position 06 Förderung von besonderen sonstigen Projekten und Vorhaben in der Jugendarbeit
Position 07 Bildungsveranstaltungen
Position 08 Sozio-kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Position 09 Sicherstellung der Kinder- und Jugendarbeit durch die Förderung von Einrichtungen der verbandlichen Jugendarbeit in besonderen Fällen
Position 10 Material für die Jugendarbeit
Position 11 Öffentlichkeitsarbeit
Position 12 Großveranstaltungen
Position 40 Zuschüsse zu Neu- und Umbau, Modernisierung, Renovierung und Reparatur sowie Einrichtung von Jugendfreizeiteinrichtungen