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    1. Aus- und Fortbildung für Jugendgruppenleiter und pädagogische Kräfte in der Jugendarbeit

     

    1.1 Förderungsabsicht

     

    Für die Durchführung der Jugendarbeit der anerkannten Träger der Jugendhilfe sind

    qualifizierte Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte erforderlich.

    Dies erfordert eine intensive Aus- und Fortbildung, insbesondere ehrenamtlicher Mitarbeiter,die an der Praxis orientiert sein soll.

    Ausgenommen von der Förderung sind Teilnehmer, die hauptamtlich beim Träger der Veranstaltung  bzw. seiner Dachorganisation beschäftigt sind. Dabei müssen die Inhalte zumindest den Rahmenanforderungen des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz), § 1, Abs. 4 und 5 (vom 31.07.74 in der Fassung vom 27.03.84)

    entsprechen.

     

     

    1.2 Förderungsbedingungen

     

    Gefördert werden Maßnahmen innerhalb und  außerhalb der Stadt Aachen sowie die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen überörtlicher Träger. Zuwendungen werden gewährt für Teilnehmer, die in Aachener Verbänden zukünftig die Leitung einer Gruppe übernehmen sollen oder bereits mit der Leitung betraut sind.  Gefördert werden Bildungseinheiten von mindestens dreimal 45 Minuten Dauer als Halbtags- und von mindestens sechs Bildungseinheiten als Tagesveranstaltung. Ein Kombination ist möglich.

     

    Förderungssatz

    2,60  € pro Teilnehmer und drei Bildungseinheiten

    5,20  € pro Teilnehmer und sechs Bildungseinheiten

    Die Teilnahme an Bildungsangeboten von Dachorganisationen oder überörtlichen Trägern für Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit werden mit 50 % der dem Teilnehmer entstehenden Kosten, jährlich höchstens 112,50 € , gefördert.

    Beim Einsatz von Referenten, die nicht hauptamtlich beim Träger bzw. seiner Dachorganisation beschäftigt sind, werden zu den nachgewiesenen Referentenkosten bei einer Seminardauer (nur bei Aus- und Fortbildung) von mindestens 3 Bildungseinheiten

    50% der Kosten, höchstens 51,20  € gefördert.

    Der Förderbetrag  erhöht sich jeweils um 25,60 € pro weitere 3 Bildungseinheiten bis zu einem Maximalbetrag von 153,40 € je Maßnahme/bzw. Maßnahmereihe.

    Pro Träger kommen  jährlich höchstens bis zu 255,70  € zur Auszahlung.

    Referenten werden nicht gleichzeitig als Betreuer gefördert.

    Förderungsdauer:  Bis 54 Bildungseinheiten

    Bei der Teilnahme an Bildungsangeboten von Dachorganisationen oder überörtlichen Trägern für Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit besteht keine Begrenzung.

    Mindestalter der Teilnehmer:

    14 Jahre bei Grundausbildung,

    16 Jahre bei Fortbildung.

    Mindestteilnehmerzahl

    Bei örtlicher Aus- und Fortbildung 6 zuzüglich ein Betreuer.

     

     

    1.3 Antrag

     

    Vordruck der bewilligenden Stelle.

    Antragsfrist

    4 Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Beifügung eines vorläufigen Programms, in dem der Bezug zu der unter Ziffer 1.1 beschriebenen "Förderungsabsicht" hergestellt wird.

    Bei überörtlichen Maßnahmen sind die Einladung und das Programm des Trägers der Veranstaltung vorzulegen.

     

     

    1.4 Nachweispflicht

     

    Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.

     

     

    1.5 Verwendungsnachweis

     

    Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf den Vordrucken der bewilligenden Stelle .

    Im Programm sind die Bildungseinheiten einzeln nachzuweisen.  Bei Maßnahmereihen sind getrennte Teilnehmerlisten je Halbtags- bzw. Tagesveranstaltungen vorzulegen. Referentenkosten sind auf den entsprechenden Honorarbelegen nachzuweisen,

    ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen. Bei der Abrechnung von Referentenkosten ist die vom Referenten unterschriebene

    Originalquittung vorzulegen. Bei überörtlicher Fortbildung eine Teilnahmebestätigung und eine endgültige Programmübersicht

    Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.

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