1. Aus- und Fortbildung für Jugendgruppenleiter und pädagogische Kräfte in der Jugendarbeit
1.1 Förderungsabsicht
Für die Durchführung der Jugendarbeit der anerkannten Träger der Jugendhilfe sind
qualifizierte Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte erforderlich.
Dies erfordert eine intensive Aus- und Fortbildung, insbesondere ehrenamtlicher Mitarbeiter,die an der Praxis orientiert sein soll.
Ausgenommen von der Förderung sind Teilnehmer, die hauptamtlich beim Träger der Veranstaltung bzw. seiner Dachorganisation beschäftigt sind. Dabei müssen die Inhalte zumindest den Rahmenanforderungen des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz), § 1, Abs. 4 und 5 (vom 31.07.74 in der Fassung vom 27.03.84)
entsprechen.
1.2 Förderungsbedingungen
Gefördert werden Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Stadt Aachen sowie die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen überörtlicher Träger. Zuwendungen werden gewährt für Teilnehmer, die in Aachener Verbänden zukünftig die Leitung einer Gruppe übernehmen sollen oder bereits mit der Leitung betraut sind. Gefördert werden Bildungseinheiten von mindestens dreimal 45 Minuten Dauer als Halbtags- und von mindestens sechs Bildungseinheiten als Tagesveranstaltung. Ein Kombination ist möglich.
Förderungssatz
2,60 € pro Teilnehmer und drei Bildungseinheiten
5,20 € pro Teilnehmer und sechs Bildungseinheiten
Die Teilnahme an Bildungsangeboten von Dachorganisationen oder überörtlichen Trägern für Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit werden mit 50 % der dem Teilnehmer entstehenden Kosten, jährlich höchstens 112,50 € , gefördert.
Beim Einsatz von Referenten, die nicht hauptamtlich beim Träger bzw. seiner Dachorganisation beschäftigt sind, werden zu den nachgewiesenen Referentenkosten bei einer Seminardauer (nur bei Aus- und Fortbildung) von mindestens 3 Bildungseinheiten
50% der Kosten, höchstens 51,20 € gefördert.
Der Förderbetrag erhöht sich jeweils um 25,60 € pro weitere 3 Bildungseinheiten bis zu einem Maximalbetrag von 153,40 € je Maßnahme/bzw. Maßnahmereihe.
Pro Träger kommen jährlich höchstens bis zu 255,70 € zur Auszahlung.
Referenten werden nicht gleichzeitig als Betreuer gefördert.
Förderungsdauer: Bis 54 Bildungseinheiten
Bei der Teilnahme an Bildungsangeboten von Dachorganisationen oder überörtlichen Trägern für Jugendgruppenleiter bzw. pädagogische Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit besteht keine Begrenzung.
Mindestalter der Teilnehmer:
14 Jahre bei Grundausbildung,
16 Jahre bei Fortbildung.
Mindestteilnehmerzahl
Bei örtlicher Aus- und Fortbildung 6 zuzüglich ein Betreuer.
1.3 Antrag
Vordruck der bewilligenden Stelle.
Antragsfrist
4 Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Beifügung eines vorläufigen Programms, in dem der Bezug zu der unter Ziffer 1.1 beschriebenen "Förderungsabsicht" hergestellt wird.
Bei überörtlichen Maßnahmen sind die Einladung und das Programm des Trägers der Veranstaltung vorzulegen.
1.4 Nachweispflicht
Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.
1.5 Verwendungsnachweis
Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf den Vordrucken der bewilligenden Stelle .
Im Programm sind die Bildungseinheiten einzeln nachzuweisen. Bei Maßnahmereihen sind getrennte Teilnehmerlisten je Halbtags- bzw. Tagesveranstaltungen vorzulegen. Referentenkosten sind auf den entsprechenden Honorarbelegen nachzuweisen,
ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen. Bei der Abrechnung von Referentenkosten ist die vom Referenten unterschriebene
Originalquittung vorzulegen. Bei überörtlicher Fortbildung eine Teilnahmebestätigung und eine endgültige Programmübersicht
Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.