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    12 Großveranstaltungen

     

     

    12.1 Förderungsabsicht

     

    Veranstaltungen mit eindeutigem jugendpflegerischem Inhalt, die Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet Aachen haben, werden nach diesen Richtlinien gefördert.

     

     

    12.2 Förderungsbedingungen

     

    Die Veranstaltung muß sich an eine breite Öffentlichkeit wenden und entsprechend bekannt gemacht werden. Die Veranstaltung muß einen verantwortlichen Träger haben, nur dieser ist antragsberechtigt.

    Förderungssatz

    Zu den anerkennungsfähigen Kosten wird ein Zuschuß von 1/3 der Aufwendungen gezahlt, höchstens jedoch bis zu 1.022,60 € jährlich.

     

     

    12.3 Antrag

     

    Vordruck der bewilligenden Stelle.

    Antragsfrist

    6 Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin unter Beifügung einer Beschreibung des Beabsichtigten Vorhabens.

     

     

    12.4 Verwendungsnachweis

    Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung auf dem Vordruck der bewilligenden Stelle.

     

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