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    2 Freizeiten, Fahrten, Lager, Wanderungen

     

    2.1 Förderungsabsicht

     

    Die Maßnahmen sollen an den Interessen der Teilnehmer anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, um ihnen so die Möglichkeit zu erschließen, durch eigenes Erleben Erfahrungen im sozialen Umgang innerhalb einer Gruppe zu sammeln. Die Hinführung zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung beinhaltet, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen angemessen berücksichtigt werden.

     

     

    2.2 Förderungsbedingungen

     

    Abweichend von Ziffer 0.1 sind nach § 75 KJHG anerkannte Träger der freien Jugendhilfe ohne Rücksicht auf ihren Sitz antragsberechtigt. Gefördert werden nur Teilnehmer, die ihren Wohnsitz in Aachen haben. Ausnahmen sind möglich für Teilnehmer, die in unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden niederländischen oder belgischen Gemeinden wohnen (Kelmis, Raeren, Plombieres, Vaals, Wittem, Bocholtz, Simpelveld, Heerlen, Kerkrade).

    Ausgenommen von dieser Regelung sind gleichaltrige Teilnehmer aus dem europäischen Ausland, wenn es sich bei der Maßnahme um eine Ferienfahrt von mehr als 9 Tagen Dauer handelt und die Personenzahl mindestens 10% der Ursprungsgruppe beträgt. Für

    die ausländischen Teilnehmer erhält der Träger eine Pauschale von 153,40 € pro Maßnahme.

    Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Beleges über die Zahlung des Teilnehmerbeitrages.

    Eine Förderung von Betreuern auswärtiger Träger ist in entsprechender Anwendung des nachstehenden Schlüssels - bezogen auf die in Aachen wohnhaften Teilnehmer - möglich, soweit nicht eine Förderung aus Mitteln des Stadtjugendplanes am Trägersitz erfolgt.

    Kurzmaßnahmen sind dann dreitägig, wenn die Rückreise am 3. Tag nach dem Zeitpunkt der Abreise aus Aachen am 1. Tag angetreten wird.

    Bei geringerem Zeitumfang ist nur eine Förderung als zweitägige Maßnahme möglich.

    Förderungssatz:

    4,10 € / Tag und Teilnehmer

    4,90 € pro Tag und ehrenamtlichem Leiter und Betreuer bei Trägern mit Sitz in Aachen

    Mindestdauer: 2 Tage

    Höchstdauer: 24 Tage

    Mindestalter der Teilnehmer

    6 bis 18 Jahre (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn noch in der Ausbildung oder arbeitslos), in Ausnahmefällen unter den gleichen Voraussetzungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

     

    Zahl der geförderten Betreuer

    Bis zu jeweils 6 Teilnehmern 1 Betreuer, ab 24 Teilnehmer zusätzlich zu den Betreuern 1 Maßnahmeleiter, bis zu 12 Teilnehmern bei begründetem Bedarf jeweils 1 Helfer zusätzlich.

    Mindestteilnehmerzahl

    4 Teilnehmer zuzüglich 1 Betreuer

     

     

    2.3 Antrag

     

    Vordruck der bewilligenden Stelle.

     

    Antragsfrist

    Anträge sind möglichst frühzeitig zu stellen, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Maßnahme. Für Fahrten in den Sommerferien spätestens 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien.

    Zweitägige Maßnahmen bzw. Kurzmaßnahmen, die in dem Zeitraum vom 01.01. bis 31.10. des Jahres durchgeführt werden, müssen nicht vorher beantragt werden. Hier gilt der Verwendungsnachweis als Antrag (siehe Ziffer 2.5).

    Ob für die Maßnahme ein Zuschuß bewilligt wird, ist davon abhängig, ob bei Bearbeitung des Verwendungsnachweises noch Mittel zur Verfügung stehen.

    Antragsteller, die zweitägige Maßnahmen bzw. Kurzmaßnahmen dennoch beantragen wollen, haben den Antrag 5 Werktage vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.

     

     

    2.4 Nachweispflicht

     

    Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.

    Abweichend von dieser Regelung entfällt für zweitägige Maßnahmen bzw. Kurzmaßnahmen, die nicht vor Durchführung beantragt werden, die Nachweispflicht, wenn der unter Ziffer 2.5 geforderte Verwendungsnachweis innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung bei der bewilligenden Stelle vorliegt.

     

     

    2.5 Verwendungsnachweis

    Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf dem Vordruck der bewilligenden Stelle.

    Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.

     

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