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    7. BiIdunsveranstaItungen

     

    7.1 Förderungsabsicht

     

    Bildungsveranstaltungen sind Lehrgänge, Seminare oder Arbeitsgemeinschaften, die unter einem bestimmten Thema stehen, Nichtmitgliedern offenstehen und eine bestimmte Zielgruppe erreichen sollen, um so der gesellschaftlichen, staatsbürgerlichen oder kulturellen Persönlichkeitsbildung zu dienen, sowie Veranstaltungen, in denen z. B. handwerkliche, musische oder technische Fähigkeiten (manuelle Praktiken) vermittelt werden, soweit sie im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eine pädagogische Bedeutung haben.

     

    Insbesondere sollen folgende Bereiche Berücksichtigung finden:

      a) Auseinandersetzung mit Lebensfragen,

      b) politische und soziale Bildung,

      c) kulturelle, musische und künstlerische Bildung,

      d) erzieherischer Jugendschutz,

      e) Auseinandersetzung mit neuen Technologien.

       

       

    7.2 Förderungsbedingungen

     

    Ausgenommen von der Förderung sind die Veranstaltungen oder Einrichtungen von Trägern, die für die gleiche Aufgabe bereits andere öffentliche Zuschüsse erhalten bzw. nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden oder Zuschüsse zu den Betriebskosten erhalten.

    Träger die nach Pos.: 8 des Stadtjugendplanes gefördert werden sind ebenfalls ausgenommen. Maßnahmen mit drei Bildungseinheiten von jeweils 45 Minuten Dauer gelten als  Halbtags- und die mit mindestens 6 Bildungseinheiten als Tagesveranstaltung. Eine Kombination ist möglich.

    Teilnehmer, die in unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden niederländischen oder belgischen Gemeinden wohnen (Kelmis, Raeren, Vaals, Wittem, Bocholtz, Simpelveld, Heerlen, Kerkrade, Plombieres) können in die Förderung einbezogen werden.

     

    Förderungssatz

     

    2,10 € für 3 zusammenhängende Bildungseinheiten und Teilnehmer

    4,10 € für 6 zusammenhängende Bildungseinheiten und Teilnehmer zuzüglich 50 % der Referentenkosten, höchstens 51,20 € je Maßnahme bzw. Maßnahmereihe von mindestens 3 Bildungseinheiten.

    Der Förderungsbetrag für Referenten erhöht sich jeweils um 25,60 € pro weitere 3 Bildungseinheiten bis zu einem Maximalbetrag von 153,40 € je Maßnahme.

    Referenten, die bei dem Träger der Maßnahme bzw. bei über- oder untergeordneten Ebenen des Trägers bzw. seiner Zusammenschlüsse hauptamtlich tätig sind, werden nicht gefördert.

    Pro Träger kommen jährlich höchstens bis zu 153,40 € zur Auszahlung.

    Referenten werden nicht als Betreuer gefördert.

     

    Förderungsdauer

     

    Mindestens 3 bis maximal 54 Bildungseinheiten pro Seminar.

    Alter der Teilnehmer: 7 bis 21 Jahre (bis 27, wenn noch in Ausbildung oder arbeitslos oder aber in begründeten Einzelfällen)

    Zahl der geförderten Betreuer: Auf je 6 Teilnehmer 1 Betreuer

     

     

    7.3 Antrag

     

    Vordruck der bewilligenden Stelle.

     

    Antragsfrist

    4 Wochen vor Beginn der Maßnahme unter Beifügung des vorläufigen Programms der Veranstaltung.

     

     

    7.4 Nachweispflicht

     

    Siehe hierzu Ziffer 0.6 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes.

     

     

    7.5 Verwendungsnachweis

     

    Innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme auf den Vordrucken der bewilligenden Stelle.

    Im Programm sind die Bildungseinheiten einzeln nachzuweisen.

    Bei Maßnahmereihen sind getrennte Teilnehmerlisten je Halbtags- bzw. Tagesveranstaltung vorzulegen.

    Referentenkosten sind auf den entsprechenden Honorarbelegen nachzuweisen, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

    Bei der Abrechnung von Referentenkosten ist die vom Referenten unterschriebene Originalquittung vorzulegen.

    Ziffer 0.7 des allgemeinen Teils des Stadtjugendplanes ist zu beachten.

     

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