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      Recht, Gesetz, Verwaltungsvorschrift

      Die Aufgaben und die Organisation der Jugendhilfe werden im
       Kinder- und Jugenhilfegesetz (KJHG)
      im 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) auf Bundesebene geregelt. Man muss beileibe kein Jurist sein, um Jugendarbeit zu machen, aber wer die Gesetze kennt, kann meistens besser argumentieren.

      Also empfiehlt es sich auch, das 
       Landesgesetz zur Ausführung des KJHG (AGKJHG)

      zu lesen, weil hier einige landesspezifische Regelungen für NRW getroffen werden.

      Im KJHG und im AGKJHG wird sehr viel geregelt, was nicht unmittelbar den Bereich der Jugendarbeit betrifft. Sehr viel spezifischer ist da schon das
       Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz)


      Zuviel der Texte und Gesetze? Jugendarbeit lebt zum großen Teil von öffentlichen Geldern, und wie und wohin die fließen, ist da geregelt - nicht schlecht, wenn man sich damit auskennt.

      Und zu guter Letzt ein Gesetz von besonderer Bedeutung für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendarbeit: Das Gesetz zur Anerkennung und Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das Sonderurlaub und Erstattung von Verdienstausfall gewährt.
       Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit