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    Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit in der BRD ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Die Jugendverbandsarbeit ist besonders in den §§ 11 und 12 beschrieben. Wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe bildet § 4. Die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen ist in § 8 geregelt. Weitere wichtige Grundlagen ist § 9 für die Grundrichtung der Erziehung zur Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen.

    Einen weiterführenden Link zum kompletten Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) finden Sie hier  beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)