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    Kommunen

    Die Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise) sind durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet, ein Jugendamt einzurichten. Diese sind primär zuständig für die Jugendarbeit. Das Land fördert nur zusätzlich.

    Das Jugendamt ist kein normales "Amt". Setzt sich zusammen aus: dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

    Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der mit Vertretern der Politik, Verwaltungsmitarbeitern, externen Fachleuten sowie stimmberechtigten Vertretern der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe besetzt ist, hat eine wichtige Rolle zu erfüllen. Er bestimmt die Richtlinien der kommunalen Jugendhilfe.

    Mehr hierzu erfährt man in dieser PowerPoint Präsentation.

    Wie intensiv Kommunen ihre Aufgaben in der Jugendhilfe wahrnehmen können, hängt sehr von ihrer Struktur ab: In größeren Städten findet man oft Jugendämter, die neben den unumgänglichen Pflichtaufgaben der Jugendhilfe viele Einrichtungen und Leistungen für die Jugendarbeit selbst gestaltet bzw. freie Träger nach dem Subsidiaritätsprinzip für die Erbringung von Leistung wie auch zum Betreiben  von Jugendeinrichtungen fördert.