Zur Stärkung, Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter gibt es seit 1998 die Jugendleiter/in-Card Juleica. Diese kann von jedem beantragt werden, der bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist.
Das Konzept scheint sich in den letzten Jahren gut bewährt zu haben, die Zahlen belegen es: Laut Statistik wurden in Rheinland-Pfalz bisher über 10.000 Cards (Stand März 2006) ausgestellt.
Ein paar wenige Voraussetzungen gilt es für
das Erlangen der Jugendleiter/in-Card zu erfüllen. Nähere Angaben zu den
Anforderungen, die das Land Rheinland-Pfalz dabei an seine Ehrenamtler stellt,
finden sich unter folgendem Link:
Juleica Voraussetzungen
Die rheinland-pfälzischen Verfahrensweisen und Vorschriften
in Bezug auf Antrag, Gültigkeit und Zweck der Juleica sind durch eine
Bekanntmachung des damaligen Ministerium für Kultur, Jugend, Familie, und
Frauen geregelt.
Juleica
Bekanntmachung RLP
Um die Jugendleiter/in-Card ausgestellt zu kommen, muss im
ersten Schritt ein offizieller Antrag gestellt werden.
Juleica Antragsverfahren
Grundlage: Die Juleica wurde am 12. und 13. November 1998 in einer
Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des § 73
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschlossen.
§ 73 des KJHG
Anerkennung und Vergünstigungen: