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    Juleica

    Zur Stärkung, Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter gibt es seit 1998 die Jugendleiter/in-Card Juleica. Diese kann von jedem beantragt werden,  der bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist.

    Das Konzept scheint sich in den letzten Jahren gut bewährt zu haben, die Zahlen belegen es: Laut Statistik wurden in Rheinland-Pfalz  bisher über 10.000 Cards (Stand März 2006) ausgestellt.

    Ein paar wenige Voraussetzungen gilt es für das Erlangen der Jugendleiter/in-Card zu erfüllen. Nähere Angaben zu den Anforderungen, die das Land Rheinland-Pfalz dabei an seine Ehrenamtler stellt, finden sich unter folgendem Link:   Juleica Voraussetzungen

    Die rheinland-pfälzischen Verfahrensweisen und Vorschriften in Bezug auf Antrag, Gültigkeit und Zweck der Juleica sind durch eine Bekanntmachung des damaligen Ministerium für Kultur, Jugend, Familie, und Frauen geregelt.
     Juleica Bekanntmachung RLP

    Um die Jugendleiter/in-Card ausgestellt zu kommen, muss im ersten Schritt ein offizieller Antrag gestellt werden.
     Juleica Antragsverfahren

    Grundlage: Die Juleica wurde am 12. und 13. November 1998 in einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des § 73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschlossen. 
     § 73 des KJHG

    Anerkennung und Vergünstigungen:

    • Durch die Card erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Card Ermäßigungen und Vergünstigungen bei Einkäufen und Eintrittsgeldern.
       Juleica Vergünstigungen
    • Sie dient aber auch als Legitimation gegenüber den Personensorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit oder als Nachweis für die Inanspruchnahme von Sonderurlaub nach dem
      Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
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