Ab dem 01. April 2003 sind das neue Jugendschutzgesetz und
der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten. Das neue JuSchG
vereinigt das bisher bestehende Gesetz zum Schutze der Jugend in der
Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz. Die beiden Gesetze treten
gleichzeitig außer Kraft.
Den neuen Gesetzestext zum Lesen und Downloaden gibt es hier:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag seinerseits schafft eine
einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in Deutschland und
gewährleistet, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach gleichen
Schutzstandards entscheiden.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Die Jugendschutzrichtlinien konkretisieren die gesetzlichen
Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL)
Mit dem Kinder- und Jugendschutz wird auf die Schutzbedürftigkeit
junger Menschen reagiert.
Generell umfaßt der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die
die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und
zu ihrer Integration beitragen sollen. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche in
ihrer gesamten Entwicklung vor Gefährdungen geschützt und durch anregende,
stärkende und korrigierende Hilfen dazu befähigt werden, mit Gefährdungen
bewusst und kritisch umzugehen.
Kinder- und Jugendschutz wird dort besonders wichtig, wo
Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die Kinder und
Jugendliche selbst nicht beeinflussen können, wo sie jedoch direkt selbst
betroffen sein können (Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarktes, Umweltbelastungen,
Gewaltverhältnisse).
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und deren Zuständigkeitsbereichen wird
zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:
erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
struktureller Kinder- und
Jugendschutz
gesetzlicher Kinder- und
Jugendschutz