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    Kinder- und Jugendschutz

    Ab dem 01. April 2003 sind das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten. Das neue JuSchG vereinigt das bisher bestehende Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz. Die beiden Gesetze treten gleichzeitig außer Kraft.
    Den neuen Gesetzestext zum Lesen und Downloaden gibt es hier:
     Jugendschutzgesetz (JuSchG)

    Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag seinerseits schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in Deutschland und gewährleistet, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach gleichen Schutzstandards entscheiden. 
     Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

    Die Jugendschutzrichtlinien konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
    Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL)

    Mit dem Kinder- und Jugendschutz wird auf die Schutzbedürftigkeit junger Menschen reagiert.

    Generell umfaßt der Begriff Kinder- und Jugendschutz all jene Maßnahmen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung junger Menschen fördern und zu ihrer Integration beitragen sollen. Hierbei sollen Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten Entwicklung vor Gefährdungen geschützt und durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen dazu befähigt werden, mit Gefährdungen bewusst und kritisch umzugehen.

    • aktuelle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen öffentlich zu machen
    • durch vorbeugende Aktivitäten den Gefährdungen entgegen zu wirken und sie zu beseitigen
    • die gesetzlichen Schutzvorschriften im Interesse von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen und zu kontrollieren
    • die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu vertreten
    • Information und Beratung von Eltern und anderen Erziehenden zur Förderung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen anzubieten
    • die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren

    Kinder- und Jugendschutz wird dort besonders wichtig, wo Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die Kinder und Jugendliche selbst nicht beeinflussen können, wo sie jedoch direkt selbst betroffen sein können (Entwicklung des Arbeits- und Wohnungsmarktes, Umweltbelastungen, Gewaltverhältnisse).

    Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und deren Zuständigkeitsbereichen wird zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:

     erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
     struktureller Kinder- und Jugendschutz
     gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz