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    Jugendförderung

    Jugendpflege, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendförderung, Jugendhilfe - eine Begriffsvielfalt, in die wir ein wenig Ordnung bringen wollen:

    Die Jugendhilfe, eigentlich Kinder- und Jugendhilfe umfasst alle Leistungen und Aufgaben freier und öffentlicher Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien. Was im Detail zu diesen Aufgaben und Leistungen zählt ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in § 2 nachzulesen.
     KJHG, genau definiert in § 2

    Wem das noch nicht genau genug ist, der sollte einen Blick in das Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) NRW werfen. In dem Ausführungsgesetz werden die spezifischen Inhalte der Jugendhilfe genau definiert und speziell für die Arbeit in NRW ausgelegt. 

    Damit im großen Feld der Jugendhilfe die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nicht zu kurz kommen, gibt es für diese Bereiche in NRW das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, kurz Jugendförderungsgesetz.

     Jugendförderungsgesetz

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